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Vorbeugender Brandschutz

Der vorbeugende Brandschutz ist ein Teil der Betreiberverantwortung der nicht auf die leichte Schulter zu nehmen ist. Für Sie prüfen wir den Bedarf an Ihrer Immobilie lt. Vorschriften und Normen und helfen Ihnen bei der Aufnahme und Abarbeitung der entsprechenden Punkte.

Wir (er)stellen Ihnen ...

  • ... den Brandschutzbeauftragten Wir stellen Ihnen deutschlandweit den geforderten Brandschutzbeauftragten. Da wir regelmäßig im Raum Berlin, Hamburg, München, Düsseldorf, Frankfurt, Stuttgart usw. unterwegs sind, liegt Ihr Objekt auf dem Weg.
  • ... Flucht- und Rettungspläne / Feuerwehrpläne bzw. -laufkarten Alle 2 Jahre ist eine Überprüfung und/oder Aktualisierung Ihrer Flucht- und Rettungspläne sowie Feuerwehrpläne notwendig. Gemäß DIN ISO 2361 bzw. DIN 14095 nehmen wir dies für Sie vor und stimmen die Unterlagen mit den zuständigen Behörden ab. Weiter können wir Ihnen auch die Anpassung der Feuerwehrlaufkarten anbieten.
  • ... die Brandschutzordnung Teil A, B und C Speziell auf Sie und Ihre Immobilie angepasst, erarbeiten wir die Brandschutzordnung Teil A, B und C.
  • ... zur Schulung „Brandschutzhelfer“ entsprechendes Fachpersonal Gemäß Vorgabe schulen wir Ihre Mitarbeiter*innen und/oder Mieter*innen zu Brandschutzhelfer*innen, führen Feuerlöschübungen durch und schulen die o. g. Brandschutzordnung.