Um schadensbedingte und somit ungesteuerte Anlagenausfällen vorzubeugen, was Mietausfälle o. ä. zur Folge haben kann, verfolgen wir als Strategie die vorausschauende Instandhaltung, indem wir die entsprechende Planung vornehmen bevor der Schaden eintritt. So wird die ununterbrochene Funktionstüchtigkeit der Anlagen gewährleistet.
Wir unterstützen Sie beim Abschluss von Wartungsverträgen und beraten Sie bei größeren Instandsetzungsmaßnahmen (Projektsteuerung). Unser Fachpersonal führt die Wartungen diverser Gewerke eigenständig durch. Wir stehen Ihnen bei allen Anlagen Ihrer Immobilie mit einem persönlichen Ansprechpartner zur Seite.
Beispielhaft hier ein Auszug von Gewerken inkl. Prüfungsgrundlage:
- Flucht und Brandschutztüren gem. DIN 1437
- Feststellanlagen gem. DIN 14677
- Absturzsicherungen (Sekuranten, Seilsysteme) nach Herstellervorgaben
- Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) gem. DGUV 312-906
- Ortsfeste elektrische Betriebsmittel (Elektro-Unterverteilungen)
- Sicherheitsbeleuchtung gem. DIN EN 50172 und DIN VDE 0100-718)
- Brandschutzklappen gem. DIN 31051, DIN EN 13306 und DIN EN 15650 und unter Beachtung der Herstellervorgaben
- Rauchwarnmelder gem. DIN 14675
- Flachdächer und begrünten Dächern
Die Wahrnehmung der Betreiberverantwortung und aller Eigentümerpflichten, die sich aus unzähligen Normen und Gesetzen auf Bundes- und Landesebene ergeben, bedarf nicht nur der detaillierten Kenntnis dieser, sondern auch eine Kombination von spezifischem Wissen bzgl. Organisation, Prozesse, Gebäude- und Bautechnik. Die Betreiberverantwortung, die Ihnen obliegt, decken wir unserem Wissen und unserer Planung ab. Sei es z. B. bei der Lux-Messung gem. DIN 1838 und/oder Sachverständigenprüfungen nach Bauordnung.